Die Notwendigkeit einer Prozessvertretung kann bestehen,

wenn Sie ein Schriftstück eines Gerichts erhalten mit der Mitteilung, dass eine Klage oder Anklage gegen Sie vorliegt;

wenn Sie einen Behördenbescheid erhalten haben, in welchem Ihnen mitgeteilt wird, dass gegen diesen Bescheid nur durch eine Klage vorgegangen werden kann;

wenn eine Streitigkeit sich offenbar durch außergerichtliche Maßnahmen nicht beilegen läßt, und Sie die Sache nicht auf sich beruhen lassen wollen.

Entscheidend ist in allen Fällen, dass gesetzliche oder gerichtliche Fristen strikt einzuhalten sind. Nur in Ausnahmefällen kann das Versäumen einer Frist “repariert” werden.

Halten Sie daher schon für Ihre telefonische Anfrage
(Tel: 030-789 90 700) nach einem Besprechungstermin den Bescheid der Behörde oder des Gerichts und den zugehörigen Briefumschlag bereit, damit geklärt werden kann, wann eine Ihnen gesetzte Frist abläuft.

Häufig sind die gesetzten Fristen so kurz, dass schon nach der ersten Besprechung eine schriftliche Stellungnahme erarbeitet werden muss. Sie müssen daher selbst dafür sorgen, dass zur Besprechung alle wichtigen Informationen vorliegen.

Was muss ich mitbringen?
Was wird das kosten?

Schon bei der telefonischen Anfrage nach einem Beratungstermin müssen Sie unbedingt darauf hinweisen, wenn Ihnen eine Frist gesetzt worden ist, eine Kündigung gegen Sie ausgesprochen wurde, oder wenn Sie überlegen, ob Sie eine Kündigung aussprechen wollen, wenn Ihnen ein Bescheid von einer Behörde oder einem Gericht vorliegt, oder  wenn aus anderen Gründen Eile geboten ist.

Weitere Informationen finden Sie bei den Arbeitsgebieten.

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