Rechtsanwalt Dr. Rainer Tietzsch bearbeitet Verwaltungsrecht.

Zum Verwaltungsrecht gehören alle Auseinandersetzungen mit Behörden, sei es dass der Bürger etwas von der Verwaltung will, oder dass die Verwaltung sich an den Bürger wendet.

Dies betrifft zunächst den privaten Bereich des Bürgers: Vom Namensrecht eines Neugeborenen bis zur Friedhofsordnung sind eine Vielzahl von staatlichen Vorschriften zu beachten. Die jeweils zuständige Verwaltung hat darüber zu wachen, dass die Gesetze eingehalten werden, aber sie darf auch nicht mehr verlangen, als das Gesetz bestimmt. Nimmt ein Bürger am Straßenverkehr teil, sind dort auch verwaltungsrechtliche Vorschriften zu beachten.

Besondere Vorschriften gelten, wenn der Bürger in besonderen Rechtsverhältnissen steht, z.B. als Beamter oder als Angehöriger einer Schule oder Hochschule. Wenn der Bürger als Unternehmer am Wirtschaftsleben teilnimmt, ist z.B. das Gewerberecht zu beachten.

Für Grundstückseigentümer kommen Vorschriften zur Anwendung, die teils dem allgemeinen Verwaltungsrecht, aber auch dem Baurecht zugehören.

Nicht immer empfiehlt sich, sogleich mit einem Anwalt gegenüber den Behörden aufzutreten. Es ist aber meistens sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen, um auszuloten, ob die Behörde rechtmäßig handelt, welche Spielräume sie hat, und welchen Einfluss der Bürger nehmen kann.

Zur Übersicht über die Arbeitsgebiete der Kanzlei

Zurück zur Startseite